Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Zusammengesetzte Verpackungen

Auenverpackung: 

Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D oder 4F)
hchste Nettomasse: 75 kg

Innenverpackungen:
(i) luftdicht verschlossene Dosen aus Metall mit einer hchsten Nettomasse von 15 kg oder
(ii) Innenverpackungen aus Glas, die von allen Seiten mit einem trockenen, saugfhigen, nicht brennbaren Material in einer fr die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichenden Menge gepolstert sind, mit einer hchsten Nettomasse von 2 kg; oder

Diese Verpackungen mssen in der Lage sein, die in 6.1.5.4 beschriebene Dichtheitsprfung mit den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II zu bestehen.